Wenn man einen Online-Shop betreibt, hat man immer wieder mit dem Widerrufsrecht zu tun. Und wenn Sie sich nicht mit den vielen, windigen Abmahnanwälten abmühen möchten, sollte man sich stets mit den aktuellen Versionen des Widerrufsrechts auseinandersetzen. Und nun das: Es wird ernsthaft erwägt, dass Kunden keinen Ausgleich mehr dafür zahlen müssen, wenn sie das Produkt "nur mal auf Funktionalität geprüft haben". Das bedeutet, dass fortan der nur mal auf Funktion getestete Hochzeitsanzug - und der Funktionstest wird halt leider einen bestimmten Tag lang dauern - ohne "Wertausgleich" zurückgeschickt werden wird. Natürlich auf Kosten des Shopbetreibers. Mal im Ernst: Wie meinen die, wie das "ehrlich" ablaufen wird?